Am 23.04.1516 wurde in bayrischen Ingolstadt durch Herzog Wilhelm IV. das bayerische
Reinheitsgebot erlassen.
Dieses Reinheitsgebot regelte sowohl Preise als auch - aus heutiger Sicht noch wichtiger - die Inhaltsstoffe, mit denen ein Bier hergestellt werden darf.
Zum Andenken an diesen für Biertrinker ehrwürdigen Tag wird seit 1994 alljährlich zum Jahrestag am 23. April der
Tag des deutschen Bieres gefeiert.
Erst nach einer Klage vor dem europäischen Gerichtshof darf in Deutschland seit dem 12. März 1987 Bier verkauft werden, das nicht dem bayrischen Reinheitsgebot entspricht.