Wie unter anderem die
Tagesschau berichtet, soll ab 2014 Olivenöl in der Gastronomie nicht mehr in offenen Behältern - z. B. Kännchen - angeboten werden dürfen.
Ziel soll es sein, die Gäste vor billigem Olivenöl zu schützen. Laut Kommissionssprecher Olivier Bailli soll der Verbraucher "
... das Produkt bekommen, für das er bezahlt"
Eine ähnliche Bestimmung existiert schon für Mineralwasser, das auch nur noch in geschlossenen Flaschen ausgeschenkt werden darf.
Auch hier war der Hintergrund, dass der Gast nicht nachvollziehen konnte, ob das ausgeschenkte Mineralwasser tatsächlich das bestellte und teure Wasser war.
Ab 01.01.2014 darf Olivenöl nur in geschlossenen, etikettierten und nicht nachfüllbaren Behältern in der Gastronomie am Tisch stehen.
Meine Meinung:
Sieht man sich einmal an, wer diese Regelung initiiert hat, dann wird einiges klar: Spanien, Italien, Portugal und Griechenland - die vier größten Olivenöl-Produzenten in der EU. Hier geht es meiner Meinung nach darum, durch teure Kleinstgebinde den Verkaufspreis, die Menge und damit den eigenen Umsatz zu steigern. Kein Gastronom wird ein fast leeres Fläschchen am Tisch stehen lassen, sondern den Rest wegwerfen. Die Literpreise dürften bei so kleinen Mengen auch deutlich über den Preisen der Liter- oder 5L Gebinde liegen.
Bei der Regelung für Mineralwasser kann ich das Vorgehen noch verstehen. Der Kunde bekommt sonst ggf. ein qualitativ deutlich schlechteres Produkt, als das, was er bestellt (und bezahlt!) hatte. Und könnte das noch nicht einmal überprüfen.
Bei Olivenöl sehe ich das Problem nicht. Ich kenne kein Lokal, in dem für Öl bezahlt werden muss. Entweder steht das Öl als Salatdressing kostenlos am Tisch, oder wird als ebenfalls kostenlose Beigabe in hochpreisigen Restaurants zum Brot gereicht. Und gerade da kann sich ein Gourmet-Lokal kein Billigöl leisten.
In beiden Fällen bezahlt der Gast zumindest nicht direkt für das Öl.
Die Regelung nützt so weder dem Gastronom noch dem Verbraucher, sondern alleine dem Hersteller der Öle.
Als Hinweis darf auch gelten, dass die Regelung z.B. nicht für Essig gelten soll...
Ein Schelm, wer böses denkt....